Krypto: Wann ein privater Investor Gewinne mit Bitcoin und Co. versteuern muss
Muss ein Privatmann, der Kryptowährungen verkauft oder tauscht, Gewinne versteuern? Ja, sagt der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil. Ein Überblick.
Bei privaten Geschäften mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie Einkünfte daraus zu versteuern sind. Das Gesetz schreibt vor, was als welche Einkunftsart besteuert werden soll. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Dividenden und Zinsen aus Sparverträgen werden nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit einem sogenannten Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent besteuert.
Bei den Gewinnen aus der privaten Veräußerung von Fremd- oder eben auch Kryptowährungen geht es jedoch um sogenannte Spekulationsgewinne. Dafür fallen Steuern in Höhe des persönlichen Steuersatzes an.
Bei Privatleuten werden solche Gewinne oder Verluste nur berücksichtigt, wenn der Verkauf oder der Tausch der Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt (sogenannte Haltefrist). Verkauft jemand beispielsweise Bitcoin erst ein Jahr nach ihrer Anschaffung mit Gewinn, geht das Finanzamt leer aus.
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