Microsoft sagt EU-Anhörung im IE-Verfahren ab

Der Windows-Hersteller sagt die von ihm selbst beantragte mündliche Anhörung im EU-Wettbewerbsverfahren zur Kopplung des Internet Explorer mit dem Betriebssystem ab.

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Die für den 3. bis 5. Juni anberaumte mündliche Anhörung zum IE-Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission findet nicht statt. Microsoft hat die von dem Unternehmen selbst beantragte Sitzung, in der alle betroffenen Parteien noch mal ihre Meinungen und Argumente vortragen sollten, abgesagt. Weil der Termin der Anhörung mit der Wettbewerbskonferenz des International Competition Network in Zürich zusammenfällt, hatte Microsoft versucht, die Verhandlung zu verschieben. Jetzt, wo das nicht gelingt, hält der Redmonder Riese die Beibehaltung des Termins für wenig sinnvoll. Das Unternehmen befürchtet, dass die wichtigen EU-Wettbewerbsexperten Anfang Juni in Zürich sein werden und nicht in Brüssel.

In dem vom norwegischen Browserhersteller Opera im Dezember 2007 initiierten EU-Verfahren muß sich Microsoft der Anschuldigung stellen, durch die Verschmelzung des Internet Explorer mit dem Windows-Betriebssystem gegen europäisches Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Inzwischen haben sich eine Reihe IT-Branchengrößen, darunter Sun, Adobe, IBM, Google und die Mozilla Foundation, die Stiftung hinter dem freien Browser Firefox, der Klage angeschlossen.

Microsoft wehrte sich in diesem Frühjahr mit einer 250 Seiten umfassenden schriftlichen Stellungnahme gegen die Vorwürfe. Nicht zuletzt hegt das Unternehmen die Befürchtung, mögliche EU-Kartellauflagen, in denen es dazu verpflichtet wird, Alternativ-Browser wie Opera und Firefox mit dem Betriebssystem mitzuliefern, könnten Googles Dominanz auf dem Suchmaschinenmarkt weiter begünstigen.

Einem Bericht der New York Times zufolge zeigte sich ein Sprecher des Gremiums, das die Anhörung leiten sollte, erstaunt über Microsofts Absage. Nach seinen Informationen hätte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes selbst der Sitzung beiwohnen wollen. Die EU-Kommission wird das Urteil im IE-Wettbewerbsverfahren jetzt auf der Grundlage des eingereichten schriftlichen Materials fällen. (akl)