iX 10/2016
S. 88
Report
Recht
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Neue EU-Vorgaben zum Erhalt der Netzneutralität

Gleiches Recht für alle

Die Regulierungsbehörden der EU haben einheitliche Richtlinien zum Sicherstellen der Netzneutralität bekommen. Diskriminierungen beim Datenverkehr sind nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet.

Beim Thema Netzneutralität geht es um Geld und Emotionen. Umfang und Reichweite von Vorgaben aus Regulierungsbehörden haben entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsmodelle von Internetzugangsanbietern, Betreibern stationärer Netze und Mobilfunk-Providern. Das Gleiche gilt für die Bereitsteller von Inhalten. Für viele Privatpersonen und Organisationen steht hier die Zukunft des freien Internets auf dem Spiel. Sie befürchten Diskriminierung bei der Datenübertragung mit ihren potenziell nachteiligen Folgen für Nutzer und Inhalteanbieter, die sich eine vorrangige und damit schnellere Durchleitung nicht leisten können.

Ende Oktober 2015 hat die Europäische Union nach langen Konsultationen auf politischer Ebene einen Kompromiss erarbeitet und die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung verabschiedet. Im Unterschied zu einer EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten eine EU-Verordnung nicht in nationales Recht umsetzen – sie gilt ab ihrem Inkrafttreten unmittelbar und direkt.