Urteil: Telekom-Aktionäre bleiben auf Verlusten sitzen

Der größte Anlegerprozess der deutschen Rechtsgeschichte bringt 17.000 Klägern weder Geld noch Genugtuung. Das OLG Frankfurt entschied, dass der Verkaufsprospekt für den Börsengang im Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 87 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Schlappe für die Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG: Die rund 17.000 Kläger gehen im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens leer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch in einem Musterprozess entschieden, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 (PDF-Datei) keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen.

Der größte Anlegerprozess in der Geschichte der Bundesrepublik hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht der Mainmetropole begonnen. Die ersten Klagen stammen aus dem Jahr 2001. Es gilt als sicher, dass das Verfahren vor den Bundesgerichtshof gebracht wird.

Die Kläger verlangten von der Telekom, der Bundesrepublik und der staatseigenen KfW-Bank zusammen rund 80 Millionen Euro Schadensersatz wegen ihrer Meinung nach fehlerhafter Angaben im Börsenprospekt. Die Telekom hat stets die Rechtmäßigkeit des Prospekts betont.

Nachdem der erste Börsengang des Bonner Konzerns 1996 und auch die zweite Aktientranche 1999 den damaligen Anlegern teils ansehnliche Gewinne beschert hatte, zielte die dritte Verkaufsrunde vor allem auf Privatleute. Der Schauspieler Manfred Krug machte in penetrant häufig ausgestrahlten Werbespots Reklame für die so genannte T-Aktie, Jahre später distanzierte sich der Mime von der Werbekampagne.

Die Anleger mussten teils massive Kursverluste hinnehmen. Beim dritten Börsengang der Telekom waren die mehrfach überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs der T-Aktie ab und liegt aktuell bei rund 9 Euro. Bund und KfW halten gemeinsam noch immer 32 Prozent der Aktien an der vormaligen Behörde. (ssu)