US-Regulierungsbehörde verlangt von VoIP-Anbietern Notrufmöglichkeit

Die Federal Communications Commission macht die Möglichkeit, über IP-Telefonie mit der Nummer 911 örtliche Notrufleitstellen erreichen zu können, zur Pflicht.

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Die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) verlangt nun von VoIP-Anbietern (Voice over IP), dass sie ihren Kunden erweiterte Notrufe unter der Nummer 911 (E911) ermöglichen. Die FCC betont in einer Mitteilung (PDF-Datei), sie wolle in den neu entstandenen Markt der Kommunikationsbranche nicht übermäßig eingreifen, aber die E911-Dienste seien unbedingt notwendig, damit die Nation auf Krisen reagieren könne. Die Anweisung betrifft nur jene IP-Dienste-Anbieter, deren Kunden in das herkömmliche Telefonnetz telefonieren oder Anrufe aus diesem erhalten können.

Die Anweisung schließt mit ein, dass Anrufe bei der Nummer 911 bei der örtlichen Notrufleitstelle des Betroffenen landen müsen. Die Kunden müssen ihre Rufnummer sowie Informationen über den Ursprungsort des Notrufs automatisch übermitteln können. Die Kunden müssen auch die Möglichkeit haben, diese Informationen auf den neuesten Stand zu bringen.

Die FCC verlangt weiter von den VoIP-Dienstleistern, dass sie innerhalb der nächsten 120 Tage ihr Einverständnis erklären. FCC-Chef Kevin Martin meinte zu den Beweggründen der Entscheidung, es handle sich buchstäblich um eine Frage von Leben oder Tod. In US-Medien sind bereits einige Fälle berichtet worden, bei denen Notfall- und Verbrechensopfer vergeblich über ihre VoIP-Anschlüsse die Nummer 911 angerufen haben. Die neuen Regeln sollen spätestens in einem halben Jahr in Kraft sein.

Bei dieser Anordnung handelt es sich um die erste große Bestimmung, die die FCC für VoIP-Anbieter erlassen hat. Ende vergangenen Jahres hatte die Behörde die IP-Telefonie-Dienstleister von bundesstaatlicher Regulierung befreit. Diese Entscheidung wurde im März bei einer Anhörung im Repräsentantenhaus zu Washington von der Mehrheit der Abgeordneten begrüßt. In Deutschland und Europa ist über die Behandlung von Voice-over-IP-Diensten durch die Regulierungsbehörden noch nicht endgültig entschieden: Wird VoIP als Telekommunikationsdienst bezeichnet und als öffentlicher Telefondienst eingestuft, greifen bestehende Regulierungen, etwa im Bereich Überwachung und Notruf. Hierzulande wäre dann die Verpflichtung, Notrufe gezielt zu routen, nach Paragraph 108 TKG zu erfüllen.

Siehe zum Thema auch in Technology Review aktuell: (anw)