US-Bürgerrechtler erringen juristischen Teilsieg gegen AT&T

AT&T wollte im Gerichtsverfahren um NSA-Überwachungsaktionen verhindern, dass interne Dokumente als Beweismittel verwendet werden. Ein AT&T-Anwalt erläuterte zudem, Bundesgesetze berechtigten Telecomunternehmen zur Weitergabe von Informationen.

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Im Verfahren um die Klage der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen den US-Telecomriesen AT&T wegen angeblich rechtswidriger Kooperation mit dem Geheimdienst National Security Agency (NSA) hat das Bezirksgericht in San Francisco entschieden, die EFF dürfe interne AT&T-Dokumente als Beweismittel behalten und im Verfahren benutzen. Allerdings werden die von AT&T als Geschäftsgeheimnisse eingestuften Dokumente nicht wie von den Bürgerrechtlern gefordert, offengelegt, sondern bleiben vorerst unter Verschluss. Richter Vaughn Walker beschritt damit laut US-Medienberichten einen Mittelweg zwischen der Forderung von AT&T nach Rückgabe der Dokumente sowie Abweisung als Beweismittel und auf der anderen Seite dem Ansinnen der EFF, Verbindungen zwischen dem Telecomkonzern und der NSA aufzudecken.

AT&T-Anwalt Bradford Berenson erläuterte während der Anhörung, Bundesgesetze berechtigten Telecomunternehmen zur Weitergabe von Informationen, und in manchen Fällen seien sie gar dazu gezwungen. In Medienberichten wird spekuliert, Berenson könne sich auf einen Paragraphen im US Code berufen, nach dem Telekommunikationsunternehmen der Bundesregierung Informationen übergeben dürfen und dafür keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen, solange der Justizminister dies per "Letter of Certification" autorisiere. Noch nicht veröffentlichte Unterlagen würden belegen, dass sich AT&T tadellos verhalten habe, beteuerte der Anwalt weiter. Seine Mandantin sei ein "unglückliches Opfer", das sich nicht verteidigen könne, ohne Belange der nationalen Sicherheit zu berühren. Das Antiterror-Paket Patriot Act enthalte Vorschriften zur Geheimhaltung. Vor diesem Hintergrund sei es eher angebracht, Auseinandersetzungen um das Überwachungsprogramm zwischen privaten Klägern und der Regierung zu führen.

Die umstrittenen Beweismittel sind Unterlagen, die der ehemalige AT&T-Techniker Mark Klein der EFF übergeben hatte. Diese sollen belegen, dass der Telecomkonzern im Jahr 2003 in einer AT&T-Niederlassung in San Francisco technische Vorkehrungen für eine Verbindung zur NSA getroffen hat. Richter Walker lehnte den Antrag des Telecomunternehmens nach Rückgabe der Unterlagen ab mit der Begründung, es gebe die Möglichkeit, dass die EFF sie "unschuldig" erhalten habe und sie mit einem gewissen Grad an Vertraulichkeit behandelt wurden. AT&T und die EFF sind nun zu Verhandlungen darüber aufgefordert, wie mit den Dokumenten verfahren werden soll. In den Worten der EFF heißt es laut Mitteilung, AT&T habe mit den Bürgerrechtlern zusammenzuarbeiten, um eine Version der Dokumente zu erarbeiten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.

In dem Anfang dieses Jahres beantragten und im April eingeleiteten Verfahren geht es um die Vorwürfe der EFF, der Telecom-Carrier, habe rechtswidrig mit der NSA kooperiert. AT&T soll Internet-Datenverkehr und Telefonaufzeichnungen seiner Kunden an die NSA weitergeleitet haben. Damit habe AT&T gegen die US-Verfassung verstoßen. Die New York Times hatte Ende vergangenen Jahres aufgedeckt, dass die NSA Auslandsgespräche abhört. Neue, durch Berichte der Tageszeitung USA Today initiierte Vorwürfe, Telefongesellschaften hätten der NSA auch Telefonverbindungsdaten übergeben, sind in der Klage noch nicht berücksichtigt.

Siehe dazu auch: (anw)