Telekom muss an TelDaFax zahlen

Am gestrigen Montag hat das Landgericht Köln einem Antrag der angeschlagenen TelDaFax stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erlassen.

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Von
  • Axel Vahldiek

Das Landgericht Köln hat einem Antrag der angeschlagenen TelDaFax stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erlassen. Derzufolge muss der rosa Riese drei Millionen Mark an das insolvente Unternehmen zurückerstatten. Bei diesem Geld handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Leistungen, für die die TelDaFax nach einer Entscheidung desselben Gerichts per Vorkasse bezahlen musste.

Bernd Reuss, vorläufiger Insolvenzverwalter von TelDaFax, freut sich über das Urteil: "Wir lassen uns nicht von der Telekom finanziell aushungern", so Reuss in einer ersten Stellungnahme. Die Telekom wollte sich bislang nicht dazu äußern, da sie laut Sprecher Frank Domagala den genauen Wortlaut der einstweiligen Verfügung noch nicht kennt.

Hintergrund für die Auseinandersetzung sind Schulden von 70 bis 90 Millionen Mark, die TelDaFax für Mietleitungen bei der Telekom hat. Wegen der unbezahlten Rechnungen waren die Leitungen im April zeitweise gekappt worden. Nach einer einstweiligen Verfügung musste der Bonner Konzern sie am 20. April wieder schalten. Gegen die einstweilige Verfügung, die TelDaFax den Weiterbetrieb trotz hoher Schulden ermöglicht, hat die Telekom Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch will das Landgericht Köln voraussichtlich am 25. Mai entscheiden. (axv)