T2-Chip & Co: Apples Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen Mac-Gebrauchmarkt

Schutzfunktionen können die Aufbereitung gebrauchter Macs für den Wiederverkauf verhindern. Fast neue Geräte seien damit für die Tonne, klagen Händler.

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Apples immer umfassendere Absicherung von Macs macht Secondhand-Anbietern und freien Händlern zu schaffen. Eine Kombination mehrerer Sicherheitsfunktionen kann es unmöglich machen, gebrauchte Macs für den Wiederverkauf frisch aufzusetzen, wenn der Vorbesitzer die Sperren nicht richtig aufgehoben hat. Die Sicherheitsfunktionen rund um Apples T2-Chip sind inzwischen in fast allen Mac-Modellreihen ab Baujahr 2018 integriert – mit Ausnahme der iMacs.

Ohne Kenntnis der Apple-ID und des Passwortes des Vorbesitzers lässt sich ein gebrauchter Mac nicht löschen und neu aufsetzen. Diese von iPhones und iPads bekannte Aktivierungssperre ist mit macOS 10.15 auch auf T2-Macs präsent. Sie soll die Geräte für Diebe weniger attraktiv machen, da sie dadurch praktisch unbrauchbar sind. Was für den Erstbesitzer von Vorteil ist und beim privaten Weiterverkauf nur selten ein Problem darstellt, kann für Händler eine erhebliche Hürde sein, gerade wenn viele gebrauchte Macs erworben werden – etwa aus dem ausgemusterten Bestand von Firmen.

Durch den abgesicherten Startvorgang auf Macs mit T2-Chips ist standardmäßig auch kein Booten von einem externen Laufwerk möglich, um den Mac auf diesem Weg zurückzusetzen, erklärte ein US-Händler gegenüber dem Magazin Motherboard. Da der Flash-Speicher in den meisten Macs zudem verlötet und mit dem T2-Chip verknüpft ist, lässt sich auch nicht einfach die SSD austauschen und das Gerät dann weiterverkaufen. Ein Tweet des Händlers, der zwei MacBook Pros auf einem Stapel gebrauchter Macs zeigt, hatte zuvor für Aufsehen gesorgt: Ihm bleibe nichts anderes übrig, als diese 3000-Dollar-Macs zu zerstören und jeweils 12 Dollar für den Materialwert einzustreichen, heißt es dort.

Ein weiteres Problem sei Apples Bereitstellungsprogramm zur automatischen Geräteregistrierung (Device Enrollment Program, DEP): Neugeräte werden damit automatisch einer Firma oder einer Bildungseinrichtung zugewiesen und lassen sich so leichter in die bestehende Infrastruktur einbinden – schon bevor diese an Mitarbeiter ausgegeben werden. Institutionen vergessen aber häufig, diese Macs beim Ausmustern richtig aus dem System zu nehmen, beklagt der Händler – auch dann lasse sich dieser nicht mehr sinnvoll für den Weiterverkauf aufbereiten. Rund ein Viertel der gebrauchten Macs, die ihm unterkommen, seien inzwischen mit Apples automatisierter Geräteregistrierung versehen.

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Der Aufwand für Aufbereiter und Recycler sei immens, selbst wenn die Geräte richtig deregistriert würden – man müsse diese dann einzeln neu aufsetzen und nochmals prüfen, ob das Prozedere tatsächlich vom Vorbesitzer durchgeführt wurde.

Apple selbst ist in der Lage, die Aktivierungssperre eigener Geräte aufzuheben, das wird etwa gegen Vorlage der Originalrechnung durchgeführt. Freie Händler und Recycler klagen seit längerem über die Probleme mit der Aktivierungssperre. US-Händler prüfen, ob sie Apple per Copyright-Ausnahme dazu zwingen können, die Aktivierungssperre aufzuheben, hieß es im vergangenen Jahr. Diebe versuchen mitunter durch gezieltes Phishing, die Apple-ID-Zugangsdaten des Besitzers zu erlangen.

(lbe)