Studie: "Ethnisches Profiling" ist diskriminierend und uneffektiv

Es gebe keine Beweise dafür, dass Ermittlungen aufgrund "herkunftsbasierter Personenprofile" vor Terrorismus schütze oder die Kriminalitätsrate senke, heißt es in einer Studie des vom Milliardär George Soros gegründeten Open Society Institute.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 56 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Suche nach Terroristen durch Rastern von Personendaten nach ethnischer oder Religionszugehörigkeit ist diskriminierend und steht einer erfolgreichen Polizeiarbeit im Weg. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Ethnic Profiling in the European Union: Pervasive, Ineffective, and Discriminatory der Open Society Justice Initiative des Open Society Institute (OSI). Für die Studie wurden Berichte und Daten aus zahlreichen EU-Staaten ausgewertet, darunter auch Deutschland.

Es gebe keine Beweise dafür, dass ethnisches Profiling vor Terrorismus schütze oder die Kriminalitätsrate senke, heißt es in dem Bericht des vom Milliardär George Soros gegründeten Instituts. Vielmehr verstoße ethnisches Profiling gegen ein fundamentales Rechtsprinzip, nach dem jeder Mensch als Individuum und nicht als Angehöriger einer Gruppe betrachtet werden müsse.

Die Ermittlungen aufgrund "herkunftsbasierter Personenprofile" haben laut Studie seit den Attentaten vom 11. September 2001 in der EU massiv zugenommen. Dort werden nach Meinung des OSI Minderheiten und Einwanderer von der Polizei diskriminiert, und zwar durch umfassenden Datenabgleich bis hin zu einzelnen einschüchternden Personenkontrollen. In Deutschland seien beispielsweise Daten von 8,3 Millionen Personen unter anderem nach dem Kennzeichen "Moslem" gerastert worden. Dabei sei kein einziger Terrorverdächtiger gefunden worden. Sinti und Roma würden bei der deutschen Polizei in speziellen Datenbanken erfasst. Auch hätten mit Maschinengewehren bewaffnete Polizisten 11-jährige Moscheebesucher überprüft.

Ethnisches Profiling diene eher dazu, der Öffentlichkeit Aktivität vorzutäuschen, als Kriminalität angemessen zu bekämpfen oder vorzubeugen. So seien Attentäter, die im Juli 2005 in der Londoner U-Bahn 52 Menschen und sich selbst töteten, zwar vorher ins Visier des Geheimdienstes geraten, aber keiner weiteren Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden.

Dabei richtet sich die Studie nicht insgesamt gegen die computergestützte Rasterfahndung. Verhaltensmuster zu suchen, um potenzielle Verbrecher zu finden, könne sinnvoll sein. Allerdings sollten solche Muster nur nach intensiver Untersuchung ihrer Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung bewertet werden.

Als Beispiel für eine bessere Kriminalitätsbekämpfung erwähnt die Studie die Reform der US-amerikanischen Grenzüberwachung Ende der 90er-Jahre. Seitdem dort anhand von individuellen Verhaltenskennzeichen gefahndet werde, habe die Zahl der Überprüfungen allein von 10.733 im ersten Quartal 1999 auf 2814 im ersten Quartal 2000 abgenommen. Gleichzeitig sei die Quote der entdeckten Schmuggeleien von 3,5 auf 11 Prozent angestiegen. (anw)