Schaar kritisiert erneut Pläne zum Arbeitnehmer-Datenschutz

Anlässlich der Berichte über Videoüberwachung bei Aldi kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Pläne der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Datenschutz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Möglichkeiten zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern stärker einzuschränken. Schaar nimmt die aktuellen Berichte über die Videoüberwachung bei Aldi zum Anlass, einen 2010 vorgestellten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Datenschutz erneut zu kritisieren.

In einem Blogeintrag mit dem Titel "Wird die Bespitzelung am Arbeitsplatz endlich beschränkt?" begrüßt Schaar das geplante Verbot heimlicher Videoüberwachung, fordert aber auch eine deutliche Begrenzung der "offenen" Videoüberwachung. Besonders kritisch sieht er die im Entwurf vorgesehene Zulässigkeit "offener" Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle: "Praktisch alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz – von der Maschinenbedienung über das Kassieren an Supermarktkassen bis hin zum Einräumen von Regalen – könnten einer Qualitätskontrolle unterworfen und videoüberwacht werden."

Deshalb sei zu befürchten, dass die Neuregelung insgesamt zu mehr Videoüberwachung am Arbeitsplatz als bislang führe, falls der Regierungsentwurf unverändert angenommen wird. Wie die Bundesregierung zurzeit zu ihrem Entwurf steht, ist offen: Schaar zufolge sind die Koalitionsparteien sich zwar zu 99 Prozent einig, haben ihren Kompromiss aber noch nicht veröffentlicht. (cwo)