Razzia bei Region-1-DVD-Händler

Bei einem Stuttgarter Händler wurden nach einer Anzeige der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen 750 amerikanische DVDs beschlagnahmt.

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Von
  • Nico Jurran

Bei einem Stuttgarter Händler sind nach einer Anzeige der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen 750 amerikanische DVDs beschlagnahmt worden. Auslöser für der erst jetzt bekannt gewordenen Hausdurchsuchung, die bereits am vergangenen Mittwoch stattfand, war eine Anzeige der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Zuvor soll ein Mitarbeiter, der auch bei der Polizeiaktion anwesend war, persönlich bei besagtem Händler eine US-DVD erworben haben.

Die GVU ist ein Zusammenschluss von Unternehmen der Film- und Software-Unterhaltungsbranche und ihrer Verbände zur Bekämpfung der Piraterie. Die Aktion gegen den Verkauf von DVDs mit Ländercode 1 begründet der Verein damit, dass es sich bei den Importen von US-DVDs um so genannte "illegale Parallelimporte" handele. Die GVU hatte bereits im April vergangenen Jahres in einem Rundschreiben rechtliche Schritte gegen Händler angedroht, die nicht den Handel mit Regionalcode-1-DVDs einstellten. Folgten dem besagten Schreiben zunächst Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei mehreren DVD-Händlern – darunter der Berliner WOM-Filiale –, so war es danach ruhig geworden.

Den GVU-Brief will der Stuttgarter Händler nie erhalten haben. Der Geschäftsführer sagte zu heise online, ihm sei unerklärlich, weshalb die GVU gerade sein Geschäft ausgewählt habe, zumal die US-DVDs hauptsächlich an amerikanische Soldaten verliehen beziehungsweise verkauft würden, die in Stuttgart stationiert sind. Nach Angaben des Betroffenen wurden insgesamt 750 DVDs beschlagnahmt. Interessant ist dabei, dass nicht alle Regionalcode-1-DVDs konfisziert wurden, sondern die eingesetzten Beamten des Wirtschaftskontrolldienstes gezielt Titel der Studios Disney (einschließlich Touchstone), Paramount, Universal, Warner, Fox, MGM, und Columbia TriStar mitnahmen.

Unverständlich bleibt zunächst, warum die Staatsanwaltschaft Stuttgart in diesem Fall einen Durchsuchungsbefehl beantragte, das Strafverfahren gegen das Stuttgarter US-Video-Center eingestellt hat. Diese Firma hatte sich selbst angezeigt, um eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Mittlerweile haben sich die betroffenen Firmen zusammengeschlossen und wollen mit anwaltlicher Hilfe Klarheit herbeiführen. (nij)