Programmsperre bei Texterkenner Omnipage verboten

Die Version des Texterkennungsprogramm, die nach 25-maligem Aufruf nur nach Ausfüllen eines Fragebogens weiterarbeitet, darf nicht weiter verbreitet werden.

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Von
  • Frank Möcke

Eine bestimmte Version des Texterkennungsprogramms "Omnipage" darf vom Vertreiber nicht weiter verkauft werden. Die Version verlangt nach 25-maligem Aufruf das Ausfüllen eines elektronischen Fragebogens zu persönlichen und technischen Informationen, ohne deren Angabe das Programm nicht mehr genutzt werden kann. Die mittels des Fragebogens gewonnenen Daten dürfen von Hersteller und Vertrieb nicht verwendet werden.

Als "Täuschung des Erwerbers" und "Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb" hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I per Urteil die zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt (Aktenzeichen 7 O 115/00). Die Firma hatte gefordert, die Angaben via Internet, postalisch oder per Fax weiterzuleiten und auf diesen Umstand beim Kauf des rund 300 Mark teuren Produkts nicht hingewiesen. Omnipage hat mittlerweile einen Button eingebaut, der gestattet, die Abfrage – und damit die Programmsperre – zu überspringen (fm)