Online-Buchhändler gegen Fernabsatzgesetz

Der Bundesverband der Versandbuchhändler macht Front gegen das neue Fernabsatzgesetz.

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Von
  • Maria Benning

Der Bundesverband der Versandbuchhändler, ein Zusammenschluss von Internet-Händlern, Fachverlagen und Buchclubs, macht Front gegen das neue Fernabsatzgesetz. Der Geschäftsführer des Verbandes, Christian Russ, sagte gegenüber dpa, das neue Gesetz werde die Kosten für Internet-Buchhandlungen in die Höhe treiben. Kleine und mittlere Betriebe würden dadurch in den Ruin getrieben.

Das Fernabsatzgesetz legt die Bedingungen für den Einkauf via "Fernbestellung" fest und bezieht sich auf Brief-, E-Mail- oder Telefonverkäufe. Anbieter von Fernhandelsware, so will es das neue Gesetz, sollen ihre Waren und Handelsbedingungen künftig so beschreiben, dass den Kunden böse Überraschungen erspart bleiben. Der Kunde muss unverlangt eingesandte Ware weder aufbewahren noch bezahlen. Vor allem darf der Verbraucher die Waren bei Nichtgefallen binnen 14 Tagen zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Händler zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) hatte das neue Gesetz als einen "Meilenstein des Verbraucherschutzes" gewürdigt.

Nach Einschätzung des Bundesverbands der Versandbuchhändler hingegen gefährden die Portokosten die Existenz des Internet-Buchhandels in Deutschland. Die Branchenvertreter befürchten, dass sich die Anzahl der Rücksendungen mit dem neuen Gesetz drastisch erhöhen wird. "Wenn es nichts kostet, bestellen die Leute fünf Bücher und schicken vier zurück ", meint Geschäftsführer Russ und betont: "Bei einer durchschnittlichen Buchsendung kostet das Porto 20 Mark".

Während andere Branchen die erhöhten Kosten über den Preis der Waren auf die Kunden umlegen könnten, sei dies den deutschen Buchhändlern auf Grund der Preisbindung nicht möglich. Zugleich erklärte Russ, dass der Internet-Buchhandel mit dreistelligen Zuwächsen derzeit der größte Wachstumsmotor der Branche sei. Der Umsatz im vergangenen Jahr stieg um rund 150 Prozent auf 150 Millionen Mark.

Das Fernabsatzgesetz soll am 1. Juni in Kraft treten – vorausgesetzt, die CDU/CSU-regierten Länder stimmen der Vorlage im Bundesrat am 19. Mai zu. FDP und CDU sprechen zwar von einem "unnötigen Eingriff in die Vertragsfreiheit", Regierungsvertreter gehen allerdings davon aus, dass die Zustimmung erfolgen wird. (mbb)