E-Patientenakte: Nach Allianz jetzt auch die Gothaer ​

Die Gothaer-Krankenkasse bietet ihren Versicherten als eine der ersten privaten Krankenkassen die elektronische Patientenakte an.​

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Smartphone mit Stethoskop

(Bild: greenbutterfly/Shutterstock.com)

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Nachdem die Allianz ihren Versicherten als erste private Krankenversicherung die elektronische Patientenakte (ePA) angeboten hat, können jetzt auch die rund 120.000 Vollversicherten der Gothaer eine ePA erhalten. Und auch die private Krankenversicherung "Signal Iduna" arbeitet aktuell an der ePA-App und will ihren Versicherten diese 2024 anbieten, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

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Korrigiert, dass rund 120.000 Vollversicherte der Gothaer die Möglichkeit haben, eine elektronische Patientenakte zu nutzen. In einer früheren Version war von 4 Millionen Versicherten die Rede.

Damit sollen nicht mehr ausschließlich die gesetzlich Versicherten ihre Gesundheitsdaten über die App ihrer Krankenkasse verwalten können. Zur Registrierung ist, wie üblich, neben der Krankenversichertennummer eine Authentifizierung mittels Postident in der Postfiliale oder über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises notwendig.

In der ePA der Gothaer sollen, wie in der App der gesetzlich Versicherten auch, unter anderem eine Übersicht über die verschriebenen Medikamente oder Befundberichte zu finden sein. Außerdem verspricht die Gothaer ihren Versicherten, dass diese sich Zweitmeinungen schneller einholen können, Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Medikamenten besser berücksichtigt werden können. Die Patientenakte kann auch als Ablage für Dokumente genutzt werden.

"Durch die Bündelung aller relevanten Informationen wird sie wesentlich dazu beitragen, die Behandlungsqualität für unsere Versicherten weiter zu verbessern und sie von bürokratischen Prozessen zu entlasten", sagt Dr. Sylvia Eichelberg, Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung.

Dabei werden die Daten laut Gothaer in der ePA verschlüsselt gespeichert. Zudem werden die Daten, wie bei den gesetzlich Versicherten auch, auf einem zentralen Server in Deutschland als Teil der Telematikinfrastruktur, dem Gesundheitsnetz, gespeichert. Versicherte haben "zu jeder Zeit die volle Kontrolle: Durch die Vergabe unterschiedlicher Berechtigungen entscheiden sie selbst, wer Daten einsehen oder Dokumente hochladen darf. Die Gothaer Krankenversicherung hat keinen Zugriff auf die Daten", heißt es in einer Mitteilung. Der Gothaer zufolge ist die ePA ein zentraler Punkt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, auch das E-Rezept sei eine Erleichterung für die Versicherten.

Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen, sofern sie nicht widersprechen. Während die Abrechnungsdaten der gesetzlich Versicherten bereits an das beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Forschungsdatenzentrum übermittelt werden sollen, ist für darüber hinausgehende Daten aus der ePA eine Forschungsfreigabe geplant. Versicherte sollen ihre Daten dann auf freiwilliger Basis aus der App heraus übermitteln können.

(mack)