Minnesota will Privatsphäre der Bürger online schützen

Per Gesetz sind Web-Anbieter verpflichtet, Bürger auf die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte ausdrücklich hinzuweisen oder um Erlaubnis zu bitten.

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Von
  • David Adamczewski

Im US-Bundesstatt Minnesota haben die nicht müde werdenen Verteidiger der Privatsphäre im Internet allen Grund zur Freude. Durch ein vom Gouverneur Jesse Ventura nunmehr unterschriebenes Gesetz müssen Internet-Provider Kunden aus Minnesota ausdrücklich darauf hinweisen, wenn ihre persönliche Daten wie E-Mail-Adresse oder besuchte Websites an Dritte, etwa an Werbekunden, weitergeben werden sollen. Die Unternehmen müssen für solche Aktionen die Kunden explizit um Erlaubnis bitten. Ventura erkennt in dem Gesetz das bisher umfangreichste Regelwerk in einem Staat zum Schutz der Privatsphäre seiner Bürger im Internet.

Durch diesen Gesetzesvorstoß müssen Internet-Provider die betreffenden Kunden zudem ausdrücklich darauf hinweisen, ob sie persönliche Daten automatisch und ohne jeweils separate Einwilligung weitergeben oder ob für die Weitergabe eine jeweils eine eigene Einverständniserklärung der Surfer notwendig ist. Verbände wie die Consumers Union aus Washington sehen sich durch das neue Gesetz in ihrer Forderung nach einer bundesweiten Regelung bestätigt. "Wir hoffen, dass der Kongress die Entscheidung in Minnesota als Signal auffasst, solch eine Regelung in allen Bundesstaaten und damit für alle Verbraucher zu verabschieden", wird Frank Torres von der Consumers Union zitiert.

Einen ähnlichen Gesetzesvorschlag hatte bereits Mitte April der demokratische US-Senator Fritz Hollings eingebracht. Seinem so genannten Online Personal Privacy Act lag ebenfalls der Gedanke zu Grunde, dass Unternehmen ohne die ausdrückliche Genehmigung von Surfern deren Daten weder sammeln noch speichern dürfen. (daa)