Landgericht: StayFriends muss Datenschutz-Voreinstellungen ändern

Das soziale Netzwerk Stayfriends darf in den Voreinstellungen für seine Nutzer nicht festlegen, dass deren Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten sichtbar sind. Das hat der vzbv durchgesetzt.

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Landgericht: StayFriends muss Datenschutz-Voreinstellungen ändern
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Von
  • dpa

Verbraucherschützer haben sich mit ihrer Kritik an den Datenschutzbestimmungen beim Schulfreunde-Portal StayFriends vor Gericht durchgesetzt. StayFriends darf im Profil neu angemeldeter Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth und schloss sich damit der Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an.

Eine solche Weitergabe personenbezogener Daten sei nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt, sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reiche hierfür nicht aus. "Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen", betonte Dünkel.

Der umstrittene Umgang des Portals mit Profilbildern seiner Nutzer lässt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht damit rechtfertigen, dass die Nutzer bei der Registrierung die Datenschutzbestimmungen akzeptiert haben. Das Gericht weist auf die Widersprüchlichkeit der Klauseln hin. Bei Zuwiderhandlung droht StayFriends die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro. (mho)