Gericht weist Schadensersatzklage von Premiere gegen Kathrein ab

Das Landgericht München hat gestern in erster Instanz im Zivilverfahren zwischen Premiere und Kathrein die Klage des Pay-TV-Senders auf eine Vertragsstrafe von über 26 Millionen Euro abgewiesen.

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Von
  • Nico Jurran

Das Landgericht München hat in erster Instanz im Zivilverfahren zwischen Premiere und Kathrein die Klage des Pay-TV-Senders abgewiesen. Dies teilte der Receiver-Hersteller nun mit.

Premiere forderte eine Vertragsstrafe in Höhe von 26,35 Millionen Euro wegen der angeblichen Verletzung eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages. Auf dessen Grundlage hatte die Kathrein Werke KG für die Klägerin Premiere in den Jahren 2003 bis 2007 Settop-Boxen für den Empfang von Premiere hergestellt.

Die Vertragsstrafe sollte nach Ansicht des Pay-TV-Senders allerdings nicht aufgrund von direkten Handlungen von Kathrein fällig werden. Vielmehr stützte sich Premiere auf einen Passus in der Vereinbarung, nachdem sich der Receiver-Hersteller verpflichte, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte sogenannte Umgehungsvorrichtungen herzustellen, die das Schwarzsehen des Pay-TV-Programms ermöglichen. Kathrein sollte sich nach Rechtsansicht des Senders die Vorfällen bei der Zehnder GmbH entgegenhalten lassen. Zehnder soll Receiver nach Deutschland importiert haben, die es mit einem vorinstallieren Emulator in der Firmware potenziellen Schwarzsehern erleichterte, die Verschlüsselung von Premiere zu umgehen. Die Verbindung zwischen Kathrein und Zender stellte nach Ansicht von Premiere der Unternehmer Anton Kathrein dar, der bei beiden Firmen Mehrheitsgesellschafter sei.

Die Forderungen von Premiere hat das Gericht nun zurückgewiesen; die Kosten des gesamten Verfahrens hat Premiere als Klägerin zu tragen. Anton Kathrein fühlt sich persönlich angegriffen und behält sich nach eigenen Angeben Regressansprüche gegen den Sender vor. (nij)