Europäisches Rechtshilfeabkommen kurz vor Verabschiedung

Auch die Bundesregierung will das Abhörgesetz jetzt unterzeichnen.

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Von
  • Florian Rötzer

Voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 29. und 30. Mai in Brüssel wird der Justiz- und Innenrat das Europäische Rechtshilfeabkommen mit dem Entwurfsstand vom 15. Mai verabschieden. Nach Information des grünen Bundestagsabgeordneten Christian Ströbele will die Bundesregierung das Abkommen unterzeichnen. Am 19. Mai hatte der Bundestags-Rechtsausschuss in einer Sondersitzung auf Drängen des Bundesjustizministeriums sowie der SPD den bestehenden Parlamentsvorbehalt aufgehoben. Der Vorbehalt bezog sich auf die Überwachungsbestimmungen zum Telekommunikationsverkehr.

Das Rechtsabkommen in der Fassung vom 15. Mai sieht in Artikel 17 bis 22 Regelungen zur grenzüberschreitenden Kommunikationsüberwachung vor. Demnach können laut Artikel 18 die Mitgliedsstaaten einen anderen Staat ersuchen, in seinem eigenen Interesse die Überwachung durchzuführen. In Artikel 20 wird die umstrittene Überwachung per Fernzugriff geregelt. Die Lösung sieht nun vor, dass nach Benachrichtung der unterrichtete Mitgliedsstaat "unverzüglich und spätestens innerhalb von 96 Stunden dem überwachenden Mitgliedsstaat" die Überwachung genehmigen oder versagen muss. Falls bereits Überwachungsmaterial gesammelt wurde, kann der Staat festlegen, unter welchen Bedingungen es verwendet werden darf. Er kann die Verwendung auch ganz versagen. Die 96-Stunden-Frist kann auf höchstens acht Tage verlängert werden, "damit die nach ihrem innerstaatlichen Recht erforderlichen Verfahren durchgeführt werden können".

Auf Wunsch Deutschlands wurde ein Artikel zum Schutz personenbezogener Daten eingefügt. Demnach dürfen die personenbezogenen Daten ohne besondere Zustimmung nur für gerichtliche und administrative Verfahren verwendet werden, die mit dem Verfahren unmittelbar zusammenhängen. Ebenso dürfen sie dann verwendet werden, wenn es darum geht eine "unmittelbare und ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit" abzuwehren. (Christiane Schulzki-Haddouti)

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