Erneut entscheidet französisches Gericht gegen Windows-Bundling

Der Computerhersteller Asus muss einem Käufer den Preis für das mitgelieferte Windows zurückerstatten, das der Käufer nicht nutzen wollte.

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Die Befürworter einer Entkopplung von Betriebssystem und Computern feiern in Frankreich einen weiteren Erfolg. Ein Gericht in Caen, Normandie, habe den PC-Hersteller Asus dazu verurteilt, einem Käufer den Preis für die zusätzlich erworbenen Softwarelizenzen zu erstatten. Das geht aus einer Mitteilung der Association Francophone des Utilisateurs de Linux et des Logiciels Libres (AFUL) hervor.

Die AFUL hat ein waches Auge auf juristische Auseinandersetzungen, in denen sich PC-Käufer mit den Herstellern gegen unerwünscht mitgelieferte Software wehren. Bundle-Gegner sprechen auch von einer "OEM-Steuer". Um diese streitet sich derzeit vor einem Pariser Gericht die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir mit einigen Unternehmen. Bei der bereits Ende April ergangenen, aber nun bekannt gewordenen Entscheidung handelt es sich nach Urteilen von Gerichten in Rennes, Puteaux und Libourne um die vierte dieser Art, in der ein PC-Hersteller zur Rückerstattung verpflichtet wurde, schreibt AFUL.

Französische Medien berichten nun, in dem Verfahren in Caen hatte ein Linux-Nutzer geklagt, der im Jahr 2006 ein Asus-Notebook mitsamt Windows erworben hatte. Die Softwarelizenz gab er mit Bitte um Rückerstattung zurück, doch Asus war nicht zu zahlen bereit. Nun muss Asus dem Kläger 130 Euro für Windows und andere Software zurückzahlen.

Der Verein der Linux-Nutzer im Departement Calvados, Calvix, begrüßt in einer Mitteilung zusammen mit UFC-Que Choisir die Gerichtsentscheidung. Die Auslieferung von Computern zusammen mit Software, die etwa 15 bis 25 Prozent des Kaufpreises ausmache, schränke die Wahlfreiheit ein. Microsoft bestreitet laut französischen Medien, dass es Exklusivverträge mit Herstellern gebe. (anw)