EU bringt Richtlinie zum Batterie-Recycling auf den Weg

Bislang gibt es Regelungen für die Rücknahme sowie das Recycling von Altbatterien und -akkus in sechs EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Das soll sich durch eine neue Richtlinie ändern.

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Der Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments hat grünes Licht für eine Europäische Richtlinie gegeben, nach der alle EU-Mitgliedsländer bis 2008 die Voraussetzungen für die Rücknahme und das Recycling gebrauchter Akkus und Batterien schaffen müssen. Bisher gibt es solche Vorschriften lediglich in sechs Staaten, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments. Nach dieser beträgt die Rückgabequote in Deutschland 39 Prozent, das damit hinter Belgien (59 Prozent), Schweden (55 Prozent) und Österreich (44 Prozent) an vierter Stelle liegt. Noch niedriger ist die Quote in den Niederlanden (32 Prozent) und Frankreich (16 Prozent). Ziel der EU ist es, bis 2012 eine Mindestquote von 25 Prozent und bis 2016 von 45 Prozent durchzusetzen.

Der niederländische Abgeordnete Johannes Blokland, Berichterstatter für die geplante Richtlinie, erläutert, bis 2009 muss auf den Batterien und Akkus die echte Kapazität ausgewiesen werden. "Billige Batterien sind aus Sicht der Umwelt nicht unbedingt die beste Wahl, wenn sie eine kürzere Lebensdauer haben", erläutert Blokland. Wenn die Richtlinie im Laufe dieses Jahres veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in ihre Gesetzessammlungen aufzunehmen.

Diese sehen auch ein Verkaufsverbot für Akkus und Batterien mit einem höheren Anteil als 0,0005 Prozent Quecksilber und 0,002 Prozent Cadmium vor. Sammelstellen für Altbatterien müssen in der Nähe der Wohnorte der Verbraucher leicht zugänglich sein. Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass verbrauchte Akkus und Batterien leicht aus den Geräten entfernt werden können.

Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus den Vertretern der 25 Mitgliedstaaten und einer gleichen Zahl von Mitgliedern des EU-Parlaments zusammen. Er wird vom Präsidenten des Rates in Absprache mit dem Präsidenten des Parlaments einberufen, und zwar häufig dann, wenn die Positionen des Parlaments und des Rates ausreichend angenähert sind (PDF-Datei). Ende vorigen Jahres hatte der Umweltausschuss des EU-Parlaments Änderungen zum gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zur "Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren" angenommen. Dadurch wurde ein Vermittlungsverfahren notwendig. Der Ausschuss hatte unter anderem höhere Sammelzielvorgaben, eine eindeutige Verpflichtung zur Sammlung und zum Recycling, die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien sowie die Entwicklung neuer Recycling- und Behandlungstechnologien verlangt.

Das EU-Parlament hatte sich gegen ein Pfandsystem für Batterien ausgesprochen. Verbraucher würden diese jahrelang behalten, bevor sie schließlich an einer Sammelstelle abgegeben würden. Das System würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der im Missverhältnis zum Nutzen für die Umwelt steht. (anw)