EM.TV muss Aktionär entschädigen

Im Rechtsstreit von Anlegern um Schadenersatzforderungen gegen die Medienfirma EM.TV sowie deren frühere Vorstände wegen falscher Unternehmensmitteilungen hat das Oberlandesgericht München (OLG) jetzt erstmals der Klage eines Aktionärs stattgegeben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Rechtsstreit von Anlegern um Schadenersatzforderungen gegen die Medienfirma EM.TV sowie deren frühere Vorstände Thomas und Florian Haffa hat das Oberlandesgericht München (OLG) jetzt erstmals der Klage eines Aktionärs stattgegeben. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund einer falschen Adhoc-Mitteilung des Unternehmens im Jahr 2000 zweimal Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG im Gesamtwert von 20.000 Euro gekauft zu haben. Das Unternehmen hatte noch im November 2000 einen Vorsteuergewinn von mehr als 300 Millionen Euro angekündigt. Tatsächlich wies der Konzern in seiner Jahresbilanz aber einen Verlust von mehr als 1,4 Milliarden Euro aus. Der Kurs der EM.TV-Aktie fiel damals von 116 auf unter 10 Euro.

Das OLG sah es nun zumindest bei einem Teilkauf in Höhe von rund 10.000 Euro als erwiesen an, dass der Anleger die Aktien aufgrund der falschen Pflichtmitteilung gekauft hatte. EM-TV muss deshalb den vollen damaligen Kaufpreis erstatten. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Thomas Haffa und sein Bruder Florian waren vom Münchner Landgericht bereits im April 2003 zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, weil sie mehrfach falsche Pflichtmitteilungen, Quartalsberichte und Prognosen über Gewinnerwartungen veröffentlicht hatten. Thomas Haffa musste 1,2 Millionen Euro zahlen, Florian Haffa 240.000 Euro. EM.TV hatte den mitverklagten früheren Organmitgliedern "Streit verkündet". Die Gesellschaft werde bei diesen Organmitgliedern "Rückgriff nehmen", sollte sie Zahlung leisten müssen. In anderen Verfahren waren die Urteile bislang alle zu Gunsten der Medienfirma ausgegangen. (pmz)