Creative-Commons-Lizenz für die Schweiz

Nach den Adaptionen der etwas anderen Urheberrechtsregelungen für Deutschland und zahlreiche weitere Länder gibt es nun auch für die Eidgenossen eigene Lizenzen zum Remixen digitaler Inhalte.

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Nach den Adaptionen der etwas anderen Urheberrechtsregelung Creative Commons (CC) für Deutschland und zahlreiche weitere Länder gibt es nun auch für die Eidgenossen eigene Lizenzen zum Remixen digitaler Inhalte unter dem Motto "Some Rights Reserved". Den Startschuss für die an Schweizer Recht angepassten CC-Lizenzen gab die Plattform Openlaw gemeinsam mit der Bürgerrechtsorganisation Digitale Allmend am Wochenende zum Abschluss des Festivals Tweakfest 07 im Technopark in Zürich. Ziel der Lizenz ist es generell, einen weltweiten Pool an Werken zu schaffen, die komplett oder für nicht-kommerzielle Zwecke zum freien Download und zum Einbau in eigene Werke zur Verfügung stehen.

Die erfolgten Adaptionen bestehen hauptsächlich aus der sprachlichen Umsetzung des englischsprachigen Originals in die Schweizer Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Spezifisch für die Alpenrepublik fügten die Juristen von Openlaw ferner unter anderen einen Hinweis ein, dass der Lizenznehmer grundsätzlich durch den Lizenzvertrag nicht von durch Gesetz oder Nutzungstarif geschuldeten Vergütungen entbunden wird. Zugleich führten sie zusammen mit Vertretern der Digitalen Allmend Gespräche mit den Schweizer Verwertungsgesellschaften, um die Bereiche des traditionellen Urheberrechts mit Creative Commons möglichst kompatibel zu halten. Die für Wort- beziehungsweise Bildbeiträge zuständigen Urheberrechtsvertretungen ProLitteris und Suissimage sehen demnach kaum Probleme in einem Zusammenspiel. Grundsätzlichere Bedenken hat die Musikverwertungsgesellschaft Suisa. (Stefan Krempl) / (anw)