CPU-Prozess: Ex-Manager frei gesprochen

Das Landgericht Augsburg hat am Mittwoch den ehemaligen Manager der CPU Softwarehouse AG im Prozess um illegalen Insiderhandels frei gesprochen.

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  • dpa

Das Landgericht Augsburg hat am Mittwoch den ehemaligen Manager der CPU Softwarehouse AG im Prozess um illegalen Insiderhandels frei gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro gefordert.

Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der für den Osthandel des Unternehmens tätige Prokurist als Insider erfahren haben soll, dass ein geplantes Geschäft der CPU mit den bayerischen Sparkassen im Volumen von 36 Millionen Euro nicht zu Stande kommen würde. Durch Zeugenaussagen konnte dem Freigesprochenen nicht nachgewiesen werden, dass er vor dem Verkauf von 1000 CPU-Aktien über einen möglichen Kurseinbruch informiert war. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, er habe die Aktien verkauft, weil er noch vor Unterrichtung der Öffentlichkeit Kenntnisse davon hatte, dass der Kurs einbrechen würde. Dem folgte das Gericht nicht.

In dem Verfahren war bereits früher ein Mitangeklagter zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt worden. Er hatte den Insiderhandel mit den CPU-Aktien gestanden. Gegen eine Sekretärin war die Anklage gegen eine Geldauflage fallen gelassen worden. Bei dem Augsburger CPU-Verfahren waren erstmals in Deutschland Urteile wegen des verbotenen Insiderhandels mit Aktien ausgesprochen worden. (dpa)/ (tol)