Auch in Singapur gelten jetzt US-Copyright-Bestimmungen

Mit der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens ist der Geltungsbereich des umstrittenen Digital Millennium Copyright Act erstmals auf einen asiatischen Staat ausgedehnt worden.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Mit der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und Singapur ist der Geltungsbereich des umstrittenen Digital Millennium Copyrigth Act (DMCA) erstmals auf einen asiatischen Staat ausgedehnt worden. US-Präsident George W. Bush und der Ministerpräsident Singapurs, Goh Chok Tong, unterzeichneten den Pakt am Dienstag im Weißen Haus. Singapur ist das erste asiatische Land, mit dem die USA Waren ohne Zölle austauschen.

In Abschnitt 16 des Vertrages heißt es unter anderem, dass die Herstellung und der Vertrieb von Hard- oder Software zur Aushebelung von Kopierschutzmaßnahmen strafbar sei. Jede Person oder Organisation, die sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht habe, könne von den Geschädigten auf Schadensersatz verklagt werden. Diese Bestimmungen nehmen Formulierungen des DMCA auf, die wiederum den internationalen Copyright-Bestimmungen der WIPO angepasst sind. (wst)