Aktion für mehr Datenschutz in Arztpraxen

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter und die Präsidenten von Landesärzte- und Landeszahnärztekammer starteten heute die Initiative "Datenschutz in meiner Arztpraxis".

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Von
  • Holger Dambeck

Mediziner und Datenschützer aus Schleswig-Holstein wollen den Datenschutz in Arztpraxen verbessern. Der Landesdatenschutzbeauftragte und die Präsidenten von Landesärzte- und Landeszahnärztekammer starteten heute die Initiative "Datenschutz in der Arztpraxis". Sie möchten damit Ärzte und Patienten für das Thema Patientengeheimnis sensibilisieren, Verbesserungen beim Datenschutz bewirken und letztlich das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten erhöhen.

"In Arztpraxen besteht teilweise großer Nachholbedarf in Sachen Datenschutz", sagte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, gegenüber heise online. Er verwies auf kürzlich in Müllcontainern der Kieler Innenstadt aufgetauchte Patientenakten, offen herumliegende Akten in Arztpraxen und frei einsehbare Computerbildschirme. Es existierten zwar technische Lösungen wie passwortgeschützte Bildschirmschoner, die über Funk aktiviert würden, sobald der Arzt den Raum verlasse, aber man müsse schon viel früher ansetzen.

Weichert forderte die Hersteller von Ärztesoftware auf, ihre Programme auf die Beachtung des Datenschutzes überprüfen zu lassen. "Hier drängt sich die Zertifizierung in einem Datenschutzaudit geradezu auf." Weichert äußerte sich besorgt über die leichtfertige Nutzung des Internet in Arztpraxen. Viele PCs mit darauf gespeicherten Patientendaten würden gleichzeitig für den Netz-Zugang genutzt. Damit öffneten Ärzte ein "Scheunentor für Hacker" zu den sensiblen Patientendaten. Die Internetkommunikation solle am besten nur über Stand-Alone-PCs erfolgen.

In einem Flyer listet die "Aktion Datenschutz in meiner Arztpraxis" kritische Bereich auf. Dazu gehörten der Empfang, der Wartebereich und der Behandlungsbereich. Der Empfang solle so organisiert sein, dass der Patient seine Wünsche und persönlichen Angaben äußern könne, ohne das Unbefugte mithören könnten. Gleiches gelte für Telefongespräche und den Behandlungsbereich. (hod)